
Stiftung Sterbekasse und Hilfskasse für das Luzerner Staatspersonal des LSPV
Auszahlung eines Sterbegeldes von Fr.
1'000.00 an die Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder der Sterbe- und Hilfskasse nach dem Tode des Mitgliedes; die Leistungen an bisherige Mitglieder der Stiftung (Sterbegelder) gemäss §§ 14 ff.
der bisherigen Statuten vom 15.
Dezember 1955, in der Fassung vom 1.
September 2009, bleiben für die Mitglieder der Sterbe- und Hilfskasse gewährleistet, wofür jährlich entsprechende Rückstellungen gebildet werden; die Sterbe- und Hilfskasse nimmt keine Mitglieder mehr auf; Ausrichtung von Unterstützungsleistungen an aktive und ehemalige Staatsangestellte sowie an deren hinterbliebene Nachkommen in Notlagen; Finanzierung von Projekten zum Wohle des Staatspersonals mit der Verfolgung von rein altruistischen Zielen (z.B.
Gesundheitspräventionskampagnen).
Luzern
Adresse
Maihofstrasse 52
6004 Luzern
Schweiz
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